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Stromnews zum Thema Netzentgelte Bundesnetzagentur kürzt Netzentgelte auch im Verteilnetzbereich Thorsten Storck, 23.01.2008 14:28 Bonn- Die Bundesnetzagentur hat die Netzentgelte der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH und der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH für 2008 genehmigt. Die Prüfungen ergaben eine deutliche Kürzung gegenüber den beantragten Kosten. Im Fall der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH betrug die Kürzung ca. 16 Prozent, im Fall der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH ca. 18 Prozent. Diese deutlichen Absenkungen resultieren allerdings zu einem erheblichen Anteil auch aus den von den Unternehmen in den Anträgen aufrechterhaltenen Rechtspositionen, die die Bundesnetzagentur bereits in der jeweils vorhergehenden Genehmigungsentscheidung nicht anerkannt hatte. Die Kürzungen führen zu einem Absenken der Netzentgelte für alle Kundengruppen. Die Preissenkungen fallen in den einzelnen Spannungsebenen und den verschiedenen Verbrauchsbereichen entsprechend den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung je nach der jeweiligen Netzinanspruchnahme unterschiedlich hoch aus. "In Berlin verbilligt sich z. B. die Netznutzung für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh um rund 22 Euro. Dies entspricht in diesem Beispiel einer Absenkung der Nettoentgelte für die Netznutzung von etwa 12 Prozent", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, heute auf einer energiepolitischen Tagung in Berlin. In Hamburg resultiert aus der Genehmigung der neuen Entgelte für einen solchen Kunden eine leichte Senkung um rund ein Prozent. Die annähernde Konstanz der bisher schon niedrigeren Entgelte in Hamburg begründet sich auch durch gegenläufige Kosteneffekte. Neben der Steigerung der Energiebeschaffungskosten zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste, sind hier vor allem Kostensteigerungen auf vermehrte Investitionstätigkeit und auch längerfristig erhöhten Wartungsbedarf zurückzuführen. Diese Maßnahmen gewährleisten allerdings die Qualität und Sicherheit des Netzes. "Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass wir der Frage der Investitionen in die Netzqualität einen hohen Stellenwert bei unseren Entscheidungen geben. Die erfolgten Kürzungen tangierten daher weder die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber, noch gehen sie zu Lasten der Netzsicherheit. Das Hamburger Beispiel macht deutlich, dass gegenteilige Behauptungen nicht zutreffen", sagte Präsident Kurth. Den erzielten Ergebnissen kommt besondere Bedeutung zu, weil die jetzt festgestellte Kostenbasis die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden wird. Quelle: Verivox Bundesnetzagentur genehmigt Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern Jennifer Niechziol, 18.01.2008 12:54 Bonn - Die Bundesnetzagentur hat mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Netzentgelte der Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin, der RWE Transportnetz Strom GmbH, Essen, und der EnBW Transportnetze AG, Stuttgart, genehmigt. Die Prüfungen ergaben eine deutliche Kürzung gegenüber den beantragten Kosten. Im Fall der Vattenfall Europe Transmission GmbH betrug die Kürzung ca. 15 Prozent, im Fall der RWE Transportnetz Strom GmbH ca. 28 Prozent und im Fall der EnBW Transportnetze AG ca. 29 Prozent. Diese deutlichen Absenkungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus den von den Unternehmen in ihren Anträgen aufrechterhaltenen Rechtspositionen, die die Bundesnetzagentur bereits in der jeweils vorhergehenden Netzentgeltgenehmigung nicht anerkannt hatte. "Die heutigen Entscheidungen zeigen aber auch, dass bei den Netzentgelten weitere Spielräume zur Kostenreduktion vorhanden sind. Diese Kürzungen gehen auf keinen Fall zu Lasten der Qualität und Sicherheit der Netze und beeinträchtigen auch nicht die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Zukunft. Unsere Prüftätigkeit bewertet nüchtern und objektiv die geltend gemachten Kostenpositionen und erkennt nur das an, was nachgewiesen und erforderlich ist. Effiziente Neuinvestitionen werden in jedem Fall refinanziert werden können und angemessene Gewinne ermöglichen. Auch die Ziele der Anreizregulierung werden weder vorweggenommen noch erübrigen sie sich", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Neben den Prüfungsschwerpunkten aus der ersten Genehmigungsrunde, die die kalkulatorischen Kosten betreffen, hat die Bundesnetzagentur in dieser Runde die aufwandsgleichen Kosten (z. B. Kosten der Energiebeschaffung für den Netzbetrieb), die Kostenfolgen einer gezielten Bilanzpolitik sowie die Netzhistorie einer vertieften Prüfung unterzogen. Darüber hinaus wurde die Stromabsatzmenge, auf deren Basis die Entgelte gebildet wurden, kritisch geprüft. Die Kosten werden auf eine größere Absatzmenge verteilt, auf deren Basis die Preise gebildet werden. Dies betrifft insbesondere den Strombezug durch Pumpspeicherkraftwerke. Im Ergebnis konnte in allen Fällen eine Absenkung der Netzentgelte im Vergleich zu den bisher gültigen Entgelten erreicht werden. Die Höhe der Absenkungen für die einzelnen Kundensegmente hängt von dem jeweiligen Abnahmeverhalten des Netzkunden ab. Durch die niedrigeren Entgelte auf der Übertragungsnetzebene (Höchstspannung) werden die Kosten der Weiterverteilernetze reduziert. Dies wird bei den anstehenden Netzentgeltgenehmigungen für diese Netzbetreiber die Kosten senken. Somit kommen die Absenkungen letztendlich auch den privaten Kunden zu Gute. Den erzielten Ergebnissen kommt besondere Bedeutung zu, weil die jetzt festgestellte Kostenbasis die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden wird. Quelle: Verivox
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