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Europäische Strompreisindizes auf Stromkosten.de

  In Zusammenarbeit mit DowJones in Princeton New Jersey, USA, veröffentlicht Stromkosten.de wöchentlich aktuell die wichtigsten europäischen Strompreisindizes. 

Strompreise der Woche vom  02. März 2010 an den europäischen Strombörsen

Die Preisangabe erfolgt in Euro pro Megawattstunde.  Eine Megawattstunde entspricht 1000 Kilowattstunden.  Der Preis der Strombörsen ist ein Spitzenpreis, der für die kurzfristige Energiebeschaffung gezahlt wird.  87 % der Energiebeschaffung erfolgt jedoch in langfristigen Lieferverträgen.  Der Strompreis der europäischen Energiebörse lässt damit keinen Rückschluss auf die Gesamtkosten der Energiebeschaffung zu. Hier entscheiden die tatsächlichen Produktionskosten des jeweiligen Kraftwerkes und des Lieferanten.

 

Europe (currency in Euro)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Swiss Electricity Price Index (SWEP)

Normal Swep

02-Mrz-10

53,13

9280

MWh

German Power Index (GPI)

Day-Ahead Peak

02-Mrz-10

48,24

41700

MWh

French Power Index (FPI)

Day-Ahead Peak

02-Mrz-10

49,08

5220

MWh

Power Index of England and Wales (PIE)

Day-Ahead Baseload

02-Mrz-10

No Index

0

MWh

Werte der Vorwoche

Kommentar Strompreise/Entwicklung:

 Die Strompreise an den Europäischen Strombörsen sind im Vergleich zur Woche vom in Zentraleuropa uneinheitlich. Vergleichen Sie dazu bitte auch den Mid-Columbia-Strompreisindex für die USA.

Die Preise am Spotmarkt sind gegenüber der Vorwoche in Europa teilweise gestiegen und gesunken. Diese Entwicklung hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen.  Die Verringerung von Kraftwerkskapazitäten kann zu einem ausserordentlichen Anstieg der Preise führen.  Manchmal sorgen die wenigen Marktteilnehmer auch für eine temporäre Verknappung, wenn z.B. einzelne Kraftwerke vom Netz genommen werden. Auch ein Rückgang oder Anstieg anderer Energieträger kann dies beeinflussen, z.B. der Ölmarkt, als auch klimatische Bedingungen und ein kurzfristig höheres oder niedrigeres Angebot.  

Energiebörsen: 

Was sind Energiebörsen?
Wie funktioniert der Handel mit Strom ?
Warum ticken Strombörsen anders?
 
Der Markt bestimmt den Preis?
 
Dieser Grundsatz gilt für fast alle Handelswaren auf dieser Welt. Angebot und Nachfrage sind in aller Regel entscheidend dafür, ob die Preise nach oben oder nach unten tendieren.
 
Jedermann weiß, dass Primärenergieträger wie z. B. Rohöl oder Kohle weltweit gehandelt werden.
 
Speziell der Rohölpreis bestimmt täglich unsere Nachrichten und hat Auswirkungen auf die Weltkonjunktur.
 
Etwas anderes gilt jedoch für Sekundärenergieträger wie Strom!
 
Es handelt sich um eine Art Derivat aus anderen Energieträgern, in dem z. B. Steinkohle in Kohlekraftwerken in Strom umgewandelt wird.
 
Für das Produkt Strom gilt die Besonderheit, dass nur ein Bruchteil der täglichen Verbrauchsmenge an den Strombörsen auftaucht. Nur 1/8 oder 12,5 %, der täglich in Deutschland verbrauchten Strommenge wird an diesen besonderen Energiebörsen gehandelt.
 
87,5 % werden in mittel- und langfristigen Direktverträgen gehandelt. Man spricht hier vom so genannten OTC (over the counter) Handel, der nicht an den Energiebörsen sichtbar wird und zwischen Stromproduzenten und Stromabnehmern durch unmittelbare Lieferverträge vollzogen wird.
 
Dies ist Grundvoraussetzung um zu verstehen, warum Börsenpreise für Strom wenig mit dem durchschnittlich zu zahlenden Strompreis gemein haben.
 
Hinzu kommt die Besonderheit, dass der ständig zur Verfügung stehende Mindestbedarf an Strom, die so genannte Grundlast, teilweise durch sehr langfristige Lieferträgen mit einer vertraglichen Bindung von bis zu 20 Jahren bezogen wird.
 
An den Strombörsen werden daher vor allem solche Mengen gehandelt, die kurzfristig zur Verfügung stehen und von anderen kurzfristig benötigt werden. Die dort zu Tage tretenden Handelspreise stellen damit sprichwörtlich die Spitze des Eisbergs dar.
 
Aus diesen Gründen wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, besonders hohe Preisausschläge an der Strombörse dafür zu benutzen, Preiserhöhungen bei Endverbrauchern durchzusetzen. Solche Preisausschläge dürften sachgerechter Weise nur mit dem jährlichen Durchschnittspreis und nur mit einer Quote von 12,5 % zu 87,5 % bzw. 1/8 eingepreist werden.

 Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

 

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