Wie funktioniert der gemeinsame Stromeinkauf? Stromeinkaufsgemeinschaft/Strompool

    

Eine Möglichkeit, die Strompreise deutlich zu senken, bietet der Zusammenschluß mit anderen Stromverbrauchern zu einer Einkaufsgemeinschaft.

 

 

Folgende Modelle zur Bildung einer Stromeinkaufsgemeinschaft sind möglich:

 

Regionalpool

Der Regionalpool zeichnet sich dadurch aus, dass sich Stromabnehmer innerhalb einer Region (eines Versorgungsgebietes) zusammenschließen.

Folgende Strukturen bieten sich für einen Regionalpool besonders an:

  1. Zusammenschluss mehrerer Abnehmer innerhalb eines Industriegebietes
  2. Zusammenschluss mehrerer Abnehmer innerhalb eines Wohngebietes
  3. Zusammenschluss mehrerer Abnehmer innerhalb einer Immobilie, z.B. Wohnblock, Einkauspassage, etc.

 

Dieser Zusammenschluss bietet folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile

 Nachteile

  Zusammenhängendes
  Versorgungsgebiet
  und Mengendegression

  Begrenztes Stromeinkaufsvolumen 
  durch die Teilnehmerzahl der Region

  Verhandlung nur mit einem
  Netzbetreiber

  Keine gemeinsame Organisationsebene

  Verbindung unterschiedlicher
  Branchen und Abnehmer schafft ein
  ausgeglicheneres Lastprofil gegenüber
  dem Einzelabnehmer und verringert
  damit für alle Teilnehmer der
  Einkaufsgemeinschaft die
  Leistungspreisanteile

 

  Gebündelte Stromabnehmer in einer
  Region sind auch für ausländische
  Stromanbieter bei entsprechender
  Menge interessant.

 

 

 

2. Branchenpool

 

Ausschreibungsverfahren bei der Bildung einer Stromeinkaufsgemeinschaft

Mehrer Stromabnehmer einer bestimmten Branche, z.B. die Bäcker mehrerer Regionen schließen sich zu einer Stromeinkaufsgemeinschaft zusammen.

 

Vorteile

Nachteile

  Günstigerer Strompreis durch die
  Vorteile der Mengendegression
  (erhöhtes Abnahmevolumen der
  Gemeinschaft)

  Keine physikalische Bündelung, weil
  die Abnehmer weit verstreut sind

  Oftmals einheitliche
  Organisationsebene
  durch bestehende Verbandsstrukturen
 
(z.B. Innungsverbände)

  Keine Einsparung bei den
  Leistungspreisanteilen, da die
  Leistungsspitze innerhalb einer
  Branche regelmäßig gleichzeitig auftritt
  und dadurch keine Synergieeffekte zu
  erzielen sind.

 

  Aus der Sicht der Energieversorger
  keine Kosteneinsparpotentiale, da die
  dezentrale Versorgung und die
  Einzelabrechnung beibehalten wird.

 

 

3. Konzerneinkaufsgemeinschaft

Große Handelsketten, wie z.B. Edeka, Metro etc. schließen sich innerhalb ihrer Konzernstruktur zu einer Abnehmergemeinschaft zusammen.

Für diese Form der Abnehmer werden regelmäßig Rahmenverträge geschlossen, da sehr viele Abnahmestellen innerhalb des Bundesgebietes bestehen.

 

Vorteile

Nachteile

  bestehende Konzernstruktur schafft
  höhere Verhandlungsmacht

  Keine Kosteneinsparpotentiale aus der
  Sicht des Energielieferanten

  Sonderkonditionen des
  Rahmenvertrages kommen allen
  Teilnehmern gleichermaßen zugute

  Über das Bundesgebiet verstreute
  einzelne Abnahmestellen erfordern es,
  theoretisch mit jedem Netzbetreiber zu
  verhandeln oder zu sprechen und die
  Durchleitung zu organisieren.

 

  Nicht geeignet für die Versorgung durch
  ausländische günstige
  Stromlieferanten, da mit zuviel
  Netzbetreibern verhandelt werden muß
.

a) Ermitteln Sie die Bedarfssituation sämtlicher Poolteilnehmer und erstellen Sie vollständige Ausschreibungsunterlagen, die nachstehende Angaben enthalten sollten:

    • Art der Lieferleistung aufgeteilt nach Grund-, Mittel- und Spitzenlastbedarf
    • Art des Betriebes 
    • Standort des Betriebes
    • Jahresgesamtstrombedarf
    • Leistungsspitze
    • Blindstromverbrauch
    • Sommeranteil
    • Schwachlastanteil
    • Spannungsebene
    • gewünschter Lieferzeitpunkt

b) setzen Sie bei jeder Ausschreibung eine bestimmte Frist, bis wann die Angebote abzugeben sind

c) Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten und bauen Sie Preisöffnungsklauseln ein.

d) Sofern weitere Dienstleistungen gewünscht werden, müssen auch diese in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.

e) Schliessen Sie von Anfang an eine gesamtschuldnerische Haftung der Poolteilnehmer aus.

  Sonderproblem: Gesamtschuldnerische Haftung

Energieverbraucher, die sich zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen, verfolgen einen gemeinsamen Gesellschaftszweck, nämlich den gemeinsamen günstigen Einkauf von elektrischer Energie.

Unabhängig davon, ob dieser gemeinsame Zweck nur kurzfristig während der Vertragsverhandlungen verfolgt wird, entsteht zumindest für diesen Zeitpunkt eine sog. BGB-Gesellschaft.

Diese BGB-Gesellschaft entsteht allein dadurch, dass sich mehrere zusammenschließen und einen gemeinsamen Gesellschaftszweck verfolgen.

Ein typisches Beispiel einer BGB-Gesellschaft kann z.B. schon die Bildung einer Fahrgemeinschaft sein, was den juristischen Laien regelmäßig überrascht. Hier verfolgen mehrere Personen den gemeinsamen Zweck, die Fahrtkosten zu mindern und dadurch Einsparungen zu erzielen.

Genauso verhält es sich auch bei der Stromeinkaufsgemeinschaft.Die Problematik die dadurch entstehen kann ist eine gesamtschuldnerischen Haftung nach den § 420 ff. BGB.Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jeder Teilnehmer an der Stromeinkaufsgemeinschaft in vollem Umfang auch für die Verbindlichkeiten der anderen Teilnehmer der Einkaufsgemeinschaft haftet.

Schließen sich bspw. 5 Betriebe zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammen, und wird einer dieser Betriebe insolvent, so droht den übrigen Betrieben die Haftung für unbezahlte Stromrechnungen.

Dieses Risiko sollte den Teilnehmern bewusst sein und lässt sich dadurch ausschließen, dass entweder Einzelverträge mit den neuen Stromlieferanten für jede Abnahmestelle geschlossen werden oder von vornherein im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegt wird, dass die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Stromlieferanten ausgeschlossen wird.

     

     

     
     
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