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Insbesondere die Versorgungssicherheit wird durch den Wettbewerb – entgegen aller Warnungen – nicht beeinträchtigt.
Der alte Strom- und Gaslieferant und Betreiber Ihres Versorgungsnetzes bekommt auch bei einem Wechsel eine vergleichsweise hohe Gebühr für die Inanspruchnahme seines Leitungsnetzes.
Damit ist er jedoch vertraglich verpflichtet, auch bei einem Anbieterwechsel Ihre persönliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Dem tritt hinzu, dass technische Probleme in einem Versorgungskreislauf sich regelmäßig auf alle Abnehmer auswirken, die an diesem Versorgungsnetz hängen (z.B. ganzer Stadtteil, Straßenzug, Gewerbegebiet etc.).
Dadurch ist zugleich technisch ausgeschlossen, dass nur einzelne Energieverbraucher benachteiligt werden, die ihren Versorger gewechselt haben.
Sie brauchen also keine Angst davor zu haben, dass sich Ihre Versorgungssicherheit verringert.
Das gleiche gilt für die Strom- Gasqualität, denn es ist technisch nicht möglich, einzelnen Abnehmern eine schlechtere Strom- oder Gasqualität zu liefern.
Der Stromnetzbetreiber muss z.B. die Qualität - damit ist gemeint die Spannung, die Frequenz und die sonstigen Systemdiensteistungen - exakt auf dem Niveau halten, welche für dieses Gebiet notwendig ist.
Sie brauchen also auch keine Angst vor sinkender Strom- oder Gasqualität zu haben.
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