Der Brennwert und die Zustandszahl

 

Der Brennwert und die Zustandszahl

Der Brennwert gibt die Energie an, die bei vollständiger Verbrennung und anschließender Rückkühlung auf die Bezugstemperatur frei wird (im Gegensatz zum Heizwert ist die Kondensationswärme enthalten). Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden (kWh) pro Kubikmeter (m3).

Die Höhe des Brennwertes ist von der jeweiligen Zusammensetzung des Gases abhängig. Butan und Propan haben einen deutlich höheren Brennwert als Methan, welches den Hauptbestandteil von Erdgas ausmacht. Enthält die Gasmischung einen besonders hohen Anteil reaktionsschwacher Inertgase (Kohlendioxid, Stickstoff), sinkt der Brennwert nach unten. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Erdgassorten:

Erdgas „L“ (aus den Niederlanden und Norddeutschland):
Durch den hohen Anteil an Intergasen hat L-Gas einen relativ geringen Brennwert zwischen 8 und 10.

Erdgas „H“ (aus der Nordsee und den GUS-Staaten):
Durch den hohen Anteil von Propan und Butan hat dieses Gas einen Brennwert zwischen 10 und 12.

Der Brennwert des verbrauchten Erdgases wird entweder ebenfalls auf der Jahresrechnung angegeben oder kann direkt beim Versorger erfragt werden.

Die Zustandszahl (z-Zahl)

Die durchschnittlichen Temperaturen und die Höhenlage einer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Mit der Zustandszahl (z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Sie wird als Faktor verwendet, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen.

Der Gasanbieterwechsel ändert den Brennwert und die Zustandszahl nicht

Der Gasmarkt in Deutschland ist in verschiedene Lieferregionen aufgeteilt, in die entweder L-Gas oder H-Gas geliefert wird. Wechselt man den Gasanbieter, wird nach wie vor die gleiche Erdgasqualität geliefert, auch die Zustandszahl ändert sich nicht. Die Gasanbieter haben die verschiedenen Qualitätsstufen des Gases und die unterschiedlichen Netzgebiete bereits in ihren Kalkulationen berücksichtigt.

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Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.