Hier finden Sie ab sofort aktuelle Beiträge zum Energierecht, Verbraucherrecht Gesetze und Verordnungen. Wir behandeln hier monatlich aktuelle Rechtsthemen aus den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Energiesteuern.
Wenn Sie sich nun fragen, was Energierecht eigentlich ist, wollen wir dies kurz erläutern.
Energierecht befasst sich z.B. mit Stromlieferverträgen, Gaslieferverträgen, Netzanschlussverträgen, technischen Bedingungen, allgemeinen Versorgungsbedingungen, z.B. der Stromgrundversorgungsverordnung, Versorgungsleitungen, Verkehrsanlagen und vieles mehr.
Wegen der monopolistischen Strukturen der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze spielt auch das Kartellrecht eine weiterhin bedeutende Rolle. Der preisgünstige Zugang zu den Versorgungsnetzen für Drittanbieter ist der Schlüssel zur Marktöffnung und zum Wettbewerb.
Auch das Atomrecht, erneuerbare Energien, das Umweltrecht, die Energiesicherung und die steuerliche Gesetzgebung spielen hier eine bedeutende und lenkende Rolle.
Energierecht auf Stromkosten.de befasst sich hauptsächlich mit rechtlichen Fragen rund um das Thema Strom, Gas und Fernwärme. Es handelt sich hierbei um Energien, die durch Leitungsnetze zum Verbraucher gelangen. Deswegen spricht man auch von leitungsgebundener Energieversorgung. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Ausgestaltung dieser Energielieferverträge zwischen Energieversorger und Energieverbraucher. Dabei spielen auch Fragen des privaten Verbrauchers eine zentrale Rolle, denn jeder von uns hat einen Strom- und/oder Gasliefervertrag.
Bis 1998 war die Strom- und Gasversorgung in Deutschland ohne Wettbewerb. Im Bereich der Gasversorgung beginnt der Wettbewerb gerade erst. Auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Gassektor seit längerem auf Wettbewerb zeigen, gibt es erst seit wenigen Monaten für private Verbraucher die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln. Deswegen konnten Energieverbraucher Ihren Versorger nicht frei wählen. Die einstigen Gebietsmonopole der Versorger in Deutschland bestehen jedoch insoweit fort, als die Strom- und Gasnetze immer noch in der Hand einzelner Gesellschaften sind, die damit den Schlüssel zum Kunden in den Händen halten.
Die Schaffung eines diskriminierungsfreien und preislich angemessenen Zugangs zum Kunden für alle Wettbewerber ist die größte Herausforderung für Politik und Wirtschaft heute. Hätte die Politik nicht in der Vergangenheit versagt, dann wären nicht zwischen 1998 und 2002 fasst alle neu gegründeten Stromanbieter vom Markt verschwunden. Das Thema Strom- und Gasnetze wird daher ebenfalls eine wichtige Rolle auf Stromkosten.de spielen.
Rechtsanwalt Hanno Blatzheim
Rechtsanwalt Hanno Blatzheim, ist seit 1996 auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig und lt. ZDF Magazin Frontal einer der Experten in Deutschland.
Auszug Pressespiegel/Veröffentlichungen:
Dow Jones, Princeton New Jersey, Publikation von europäischen und amerikanischen Strom- und Energiepreisindizes
Deka Bank, Frankfurt, Volkswirtschaftliche Abteilung Makroresearch im Bereich Rohstoffe und Energie
Check24, Strom- und Gastarifrechner
Tarifcheck24, redaktionelle Beiträge zu energiewirtschaftlichen Themen
+++ Gaspreise Spezial +++
Die Häufigsten Fragen und Antworten zum Thema
– Jahresrechnung 2007
– Gaspreiserhöhung
Was ist bei Zugang der Jahresrechnung 2007 zu tun?
Antwort: Der Verbraucher sollte zunächst prüfen, ob in den letzten 12 Monaten vor Erhalt der Jahresrechnung 2007 Gaspreiserhöhungen stattgefunden haben. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs fordert den Energieverbraucher gemäß Buchstabe e) und f) der Leitsätze sprichwörtlich auf, die jetzt ins Haus stehende Jahresabrechnung für das Jahr 2007 genauestens zu überprüfen um festzustellen, ob es Preiserhöhungen in 2007 gegeben hat. Demnach hat der Gasverbraucher jetzt die letzte Möglichkeit, vorangegangene Preiserhöhungen zu beanstanden. Dies tut er am besten mittels eingeschriebenem Brief an sein Gasversorgungsunternehmen. Einen Musterbrief dazu finden Sie demnächst hier.
Wie kann sich der Energieverbraucher gegen zu hohe Abrechnungen wehren?
Antwort: Unter Hinweis auf die vorgenannte Antwort sind zunächst Preiserhöhungen im Bezugsjahr unverzüglich zu beanstanden. Als angemessene Frist gilt unter Juristen in der Regel eine Zeitspanne von 6 bis 12 Werktagen. Länger sollte nicht gewartet werden.
Nun ist zu prüfen, ob die Abrechnung mit einer Nachforderung abschließt. Ist dies der Fall, sollte der Verbraucher ermitteln, ob die Nachforderung auf Preiserhöhungen beruht.
Ist dies der Fall, so bietet sich an, eine zuvor gegebene Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Betrag der Preiserhöhung zurück zu behalten, bis die rechtmäßigkeit der Erhöhung nachgewiesen oder gerichtlich festgestellt wurde.
Dies wiederum sollte mittels eingeschriebenem Brief und dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die entsprechende Preiserhöhung nicht akzeptiert wird, der daraus resultierende Betrag einbehalten wird und soweit Beträge bereits überwiesen wurden, die auf die Preiserhöhung zurückzuführen sind, die Rückzahlung dieses Betrages verlangt wird.
Tut der Verbraucher dies nicht, verliert er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle seine diesbezüglichen Überprüfungsrechte im Rahmen einer gerichtlichen Preiskontrolle.
Keinesfalls darf er den Rechnungsbetrag unbeanstandet ausgleichen und weiter Gas beziehen.
Wie muss sich der Energieverbraucher verhalten, wenn eine oder mehrere Gaspreiserhöhungen Gegenstand der Schlussrechnung des Jahres 2007 sind?
Antwort: Gaspreiserhöhungen werden regelmäßig in den lokalen Zeitungen angekündigt.
Ist dies der Fall, so empfiehlt es sich auch hier, mittels eingeschriebenem Brief der Gaspreiserhöhung zu widersprechen.
Sofern entsprechend der Erhöhung Anpassungen der Vorauszahlungen vorgenommen werden, gibt es hier zwei Vorgehensweisen:
Vorgehensweise 1:
Einer Erhöhung der Vorauszahlung wird nicht zugestimmt unter Hinweis auf die Preisbeanstandung
Vorgehensweise 2:
Die Zahlungen werden fortgesetzt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung steht.
Zugleich empfiehlt sich, darauf hinzuweisen, dass die Zahlung nur unter dem Druck erfolgt, dass andernfalls eine Versorgungseinstellung droht.
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