Stromkosten / Stromsteuern 2013

+ Steuern und Abgaben auf Strom steigen unerträglich +
Abgabenlast übersteigt erstmals die gesamten Stromkosten des Jahres 2000 + Bürger und Kleinbetriebe trifft die volle Last +

Deutschland befindet sich in der Kostenfalle.  Die Energiewende hat noch nicht wirklich begonnen und schon übersteigt die Abgabenlast in 2013 die gesamten Stromkosten des Jahres 2000. 

Im Jahr 2000 wurden bundesweit Tarife angeboten, bei denen eine Kilowattstunde Strom z.B. 19 Pfennig (10 Cent) kostete und pro Monat 19 D-Mark (9,71 Euro) Grundgebühr fällig wurden. RWE bot zum Beispiel seinen Haushaltskunden die Kilowattstunde Strom für 20,3 Pfennig, entspricht 10,38 Cent, an.

Die folgende Tabelle zeigt das Ausmaß der Abgabenlast:

Steuern auf Strom                                                   01.01.2013

Abgaben und Belastungen                                           Ct/kWh

Stromsteuer:                                                             2,440 (2,050)

Erneuerbare Energiengesetz:                                   6,280 (5,277)

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz:                                0,150 (0,126)

§19 Abs. 2 Strom NEV                                                0,392 (0,329)

EEG-Haftungsumlage:                                                0,298(0,250)

Summe:                                                                      9,56 cent/kWh

Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer    (Angaben in Klammern ohne Umsatzsteuer)

Hinzu kommt die Umsatzsteuer auf die Kosten der Beschaffung und Verteilung für Strom. Diese liegt bei ca. 2,5 cent/kWh. Damit betragen die Abgaben in 2013 mehr als 12 cent pro Kilowattstunde und die Gesamtkosten liegen bei 28 cent pro Kilowattstunde.

Im benachbarten Luxemburg zahlen die Bürger lediglich 16,7 cent/kWh und beziehen zu 100 % zertifizierten grünen Strom!

Zahlreiche Ausnahmen für Großbetriebe und Industrie sorgen zudem dafür, dass die Last für Bürger und Kleinbetriebe weiter unerträglich steigen wird.  

Das Vergleichsportal Verivox kommt in seiner jüngsten Untersuchung zu ähnlichen Ergebnissen:

Zitat:

Der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom zeigt, dass ein privater Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh derzeit durchschnittlich 27,6 Cent pro Kilowattstunde bezahlt. Die jährlichen Stromkosten belaufen sich damit auf 1.104 Euro.

Von diesen 27,6 Cent pro Kilowattstunde entfallen 6,43 Cent (23,3 Prozent) auf die Netznutzungsentgelte. 7,07 Cent (25,6 Prozent) bleiben den Stromversorgern für den Energieanteil aus Beschaffung, Vertrieb und Marge. Die restlichen 14,1 Cent (51,1 Prozent) sind Steuern und Abgaben.

Die höchste Abgabe ist mit 5,28 Cent (19,1 Prozent) die stark gestiegene EEG-Umlage. Die Umsatzsteuer schlägt mit 4,41 Cent (16 Prozent) zu Buche, die Stromsteuer trägt weitere 2,05 Cent (7,4 Prozent) bei. Die Konzessionsabgabe liegt bei 1,68 Cent (6,1 Prozent) und die KWKG-Umlage ist auf 0,13 Cent (0,5 Prozent) gestiegen. Neu hinzugekommen sind die §19-NEV-Umlage mit 0,33 Cent (1,2 Prozent) und die Offshore-Haftungsumlage mit 0,25 Cent (0,9 Prozent).

 Quelle: Verivox

Haushaltsbegleitgesetz 2011 führt bei kleinen und mittleren Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu proportional hoher Mehrbelastung bei Energie- und Stromsteuer. 

Contracting wird empfindlich eingeschränkt.

Das seit 01. Januar 2011 in Kraft getretene  Haushaltsbegleitgesetz 2011 reduziert die mögliche Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes erheblich.  Auffällig ist vor allem, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen proportional am stärksten belastet werden.  Durch die Anhebung des Selbstbehalts entfällt für viele kleinere Unternehmen die Entlastung komplett.

Im Bereich der Stromsteuer sind die Änderungen ebenfalls gravierend. Unternehmen, die bisher über einen Erlaubnisschein für den steuerbegünstigten Bezug von Strom verfügten, werden zunächst mit der vollen Steuer belastet.  Die Unternehmen werden auf ein Antragsverfahren verwiesen und der Staat kann sich über Liquiditätsvorteile freuen.  Betrug die Entlastung zuvor 8,20 EURO pro MWh ( = 1000 KWh) sind es ab 01.01.2011 lediglich noch 5,13 EURO pro MWh.  Der Selbstbehalt von 250.- EURO (§ 9b Abs. 2 StromStG) sorgt zudem dafür, dass viele kleinere Unternehmen nicht mehr in den Genuss einer Entlastung geraten.  

Im Bereich des Spitzenausgleichs nach § 10 StomStG für Strom und § 55 EnergieStG für Energieerzeugnisse, Vorzugsweise Kraft- und Heizstoffe, sehen die Änderungen zu Lasten der Unternehmen auf den ersten Blick weniger gravierend aus.  Die mögliche Erstattung wird hier von 95 % auf lediglich 90 % zurückgefahren.

Allerdings trifft es auch hier wieder die kleinen Unternehmen besonders.  So führt die Anhebung des Selbstbehalts im Bereich der Energiesteuer von 307,50 EURO auf 750.- EURO und bei der Stromsteuer von 512,50 EURO auf 1.000.- EURO dazu, dass es teilweise zu keinen Erstattungen mehr kommt.  

Die Haushaltsstrategen haben auch hier erkannt, dass es kleinen Unternehmen kaum möglich ist, Ihren Standort ins Ausland zu verlagern.  Ausserdem sind die steuerlichen Effekte dann besonders ergiebig, wenn die breite Masse der kleinen und mittleren Unternehmen besonders stark zur Kasse gebeten wird.

Im Bereich Contracting ist eine beliebtes Modell der „Steuerumgehung“ ebenfalls gekippt worden.  Eine steuerliche Entlastung wird nur noch dann gewährt, wenn die Sekundärenergie ausschliesslich von Unternehmen des produzierenden Gewerbes genutzt wird.

Beispiel:  Dem früher so beliebten Modell, die Erzeugung von Wärme, Kälte, Licht und Druckluft mittels Strom auch bei Betrieben des „Nicht-produzierenden-Gewerbes“ über einen Contractor abzuwickeln, wurde die Grundlage entzogen. Vorzugsweise Handelsunternehmen mit großen Ladenflächen und Kühlabteilungen machten sich dadurch Energie- und Stromsteuerermässigungen zu nutze. Indem diese Anlagen auf einen Contractor übertragen wurden, konnte dieser Steuerermäßigungen und Erstattungen als Produzent reklamieren. Dieses Model ist nun per Gesetz erledigt! 

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Schreibe einen Kommentar

Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.