Stromanbieterwechsel beim Umzug

Sofern die Möglichkeit besteht, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So kann die Belieferung mit Strom durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass der lokale Anbieter in die Grundversorgung eintreten muss. Bei einem Umzug ist der Kunde jedoch berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Ist der Umzug bereits erfolgt, empfiehlt es sich, innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug den Stromversorger zu wechseln. Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Wenn sich der Stromzähler nicht in der Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister kann weiterhelfen, sollte sich der Zähler nicht finden lassen. Der Zählerstand sollte – idealer Weise im Beisein eines Zeugen – notiert werden, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.

Erfolgt der Umzug innerhalb eines Ortes und soll der aktuelle Versorger die Belieferung mit Strom fortführen, sollte der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert werden, damit die Stromlieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.

Soll die Versorgung auch nach dem Umzug in eine andere Region vom aktuellen Anbieter fortgesetzt werden, muss frühzeitig geprüft werden, ob der Anbieter auch an die neue Adresse Strom liefern kann.

Treten nach dem erfolgten Wechsel Störungen oder Stromausfälle auf, ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Dieser ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen gesetzlich verpflichtet. Verbraucher, die sich entschließen, den Stromanbieter zu wechseln, haben also keinerlei Nachteile.

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Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.