Selbst kündigen – Ja oder Nein?

Generell übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Insbesondere wenn Sie sich bei Ihrem Gasanbieter in der Grundversorgung befinden, empfehlen wir Ihnen, nicht eigenhändig zu kündigen. Hier genügt es, wenn Sie den Vertrag für den neuen Anbieter ausfüllen und an uns zurücksenden. Der neue Anbieter wird schnellstmöglich bei Ihrem aktuellen Versorger kündigen und die Belieferung mit Gas aufnehmen.

Die Kündigung sollten Sie nur dann eigenhändig vornehmen, wenn Ihnen Ihr aktueller Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt. Bitte beachten Sie, dass Anbieter den Verbrauchern häufig eine Frist von lediglich 14 Tagen gewähren. Auch wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit haben und die Kündigungsfrist in wenigen Wochen verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicher stellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.

Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Anbieter deutlich vermerken, dass die Kündigung beim alten Anbieter bereits eigenhändig vorgenommen wurde.

Die Kündigung des Gasvertrags muss schriftlich erfolgen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung des Kunden zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.

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Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.