- 1 | Gasanbieterwechsel leicht gemacht
- 2 | Was ist beim Umzug zu bedenken?
- 3 | Nur noch wenige Schritte bis zum Gasanbieterwechsel
- 4 | Selbst kündigen – Ja oder Nein?
Sofern die Möglichkeit besteht, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung für einen Wunschanbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen so frühzeitig wie möglich erfolgen. So kann die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass der lokale Anbieter in die Grundversorgung eintreten muss. Bei einem Umzug ist der Kunde jedoch in jedem Falle berechtigt, den Grundversorgungsvertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
Ist der Umzug bereits erfolgt, empfiehlt es sich, bald nach dem Einzug den Gasversorger zu wechseln. Für den Gasanbieterwechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Gaszählernummer und den Zählerstand. Wenn sich der Gaszähler nicht in der Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollte sich der Zähler nicht finden lassen, kann der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen.
Der Zählerstand sollte – idealerweise im Beisein eines Zeugen – notiert werden, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.
Erfolgt der Umzug innerhalb eines Ortes und soll der aktuelle Versorger die Belieferung mit Gas fortführen, sollte der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert werden, damit die Gaslieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Soll die Versorgung nach dem Umzug in eine andere Region vom aktuellen Anbieter fortgesetzt werden, muss frühzeitig geprüft werden, ob der Anbieter an die neue Adresse liefern kann.
Den passenden Tarif und Anbieter finden die Verbraucher schnell und unkompliziert mit unserem Gaspreisvergleich. Um den Tarifvergleich zu starten, ist die Angabe der Postleitzahl und des Jahresverbrauchs in Kilowattstunden erforderlich.