Häufige Fragen zur Jahresrechnung Gaspreiserhöhung

Die Häufigsten Fragen und Antworten zum Thema

–  Jahresrechnung 2007

–  Gaspreiserhöhung

 

Was ist bei Zugang der Jahresrechnung 2007 zu tun?

Antwort: Der Verbraucher sollte zunächst prüfen, ob in den letzten 12 Monaten vor Erhalt der Jahresrechnung 2007 Gaspreiserhöhungen stattgefunden haben. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs fordert den Energieverbraucher gemäß Buchstabe e) und f) der Leitsätze sprichwörtlich auf, die jetzt ins Haus stehende Jahresabrechnung für das Jahr 2007 genauestens zu überprüfen um festzustellen, ob es Preiserhöhungen in 2007 gegeben hat. Demnach hat der Gasverbraucher jetzt die letzte Möglichkeit, vorangegangene Preiserhöhungen zu beanstanden. Dies tut er am besten mittels eingeschriebenem Brief an sein Gasversorgungsunternehmen. Einen Musterbrief dazu finden Sie demnächst hier.

Wie kann sich der Energieverbraucher gegen zu hohe Abrechnungen wehren?

Antwort: Unter Hinweis auf die vorgenannte Antwort sind zunächst Preiserhöhungen im Bezugsjahr unverzüglich zu beanstanden. Als angemessene Frist gilt unter Juristen in der Regel eine Zeitspanne von 6 bis 12 Werktagen. Länger sollte nicht gewartet werden.

Nun ist zu prüfen, ob die Abrechnung mit einer Nachforderung abschließt. Ist dies der Fall, sollte der Verbraucher ermitteln, ob die Nachforderung auf Preiserhöhungen beruht.

Ist dies der Fall, so bietet sich an, eine zuvor gegebene Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Betrag der Preiserhöhung zurück zu behalten, bis die rechtmäßigkeit der Erhöhung nachgewiesen oder gerichtlich festgestellt wurde.

Dies wiederum sollte mittels eingeschriebenem Brief und dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen, dass die entsprechende Preiserhöhung nicht akzeptiert wird, der daraus resultierende Betrag einbehalten wird und soweit Beträge bereits überwiesen wurden, die auf die Preiserhöhung zurückzuführen sind, die Rückzahlung dieses Betrages verlangt wird.

Tut der Verbraucher dies nicht, verliert er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle seine diesbezüglichen Überprüfungsrechte im Rahmen einer gerichtlichen Preiskontrolle.

Keinesfalls darf er den Rechnungsbetrag unbeanstandet ausgleichen und weiter Gas beziehen.

Wie muss sich der Energieverbraucher verhalten, wenn eine oder mehrere Gaspreiserhöhungen Gegenstand der Schlussrechnung des Jahres 2007 sind?

Antwort: Gaspreiserhöhungen werden regelmäßig in den lokalen Zeitungen angekündigt.

Ist dies der Fall, so empfiehlt es sich auch hier, mittels eingeschriebenem Brief der Gaspreiserhöhung zu widersprechen.

Sofern entsprechend der Erhöhung Anpassungen der Vorauszahlungen vorgenommen werden, gibt es hier zwei Vorgehensweisen:

Vorgehensweise 1:

Einer Erhöhung der Vorauszahlung wird nicht zugestimmt unter Hinweis auf die Preisbeanstandung

Vorgehensweise 2:

Die Zahlungen werden fortgesetzt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung steht.

Zugleich empfiehlt sich, darauf hinzuweisen, dass die Zahlung nur unter dem Druck erfolgt, dass andernfalls eine Versorgungseinstellung droht.

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Rechtsanwälte Blatzheim & Fürst

Energierecht, Energiesteuern

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Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.