Stromeinkauf Poolbildung

Wie funktioniert der gemeinsame Stromeinkauf? Stromeinkaufsgemeinschaft/Strompool

 

 

Eine Möglichkeit, die Strompreise deutlich zu senken, bietet der Zusammenschluß mit anderen Stromverbrauchern zu einer Einkaufsgemeinschaft.

 

Folgende Modelle zur Bildung einer Stromeinkaufsgemeinschaft sind möglich:

Regionalpool

Der Regionalpool zeichnet sich dadurch aus, dass sich Stromabnehmer innerhalb einer Region (eines Versorgungsgebietes) zusammenschließen.

Folgende Strukturen bieten sich für einen Regionalpool besonders an:

  1. Zusammenschluss mehrerer Abnehmer innerhalb eines Industriegebietes
  2. Zusammenschluss mehrerer Abnehmer innerhalb eines Wohngebietes
  3. Zusammenschluss mehrerer Abnehmer innerhalb einer Immobilie, z.B. Wohnblock, Einkauspassage, etc.

 

Dieser Zusammenschluss bietet folgende Vor- und Nachteile:

 

Vorteile

 Nachteile

  Zusammenhängendes
Versorgungsgebiet
und Mengendegression

  Begrenztes Stromeinkaufsvolumen
durch die Teilnehmerzahl der Region

  Verhandlung nur mit einem
Netzbetreiber

  Keine gemeinsame Organisationsebene

  Verbindung unterschiedlicher
Branchen und Abnehmer schafft ein
ausgeglicheneres Lastprofil gegenüber
dem Einzelabnehmer und verringert
damit für alle Teilnehmer der
Einkaufsgemeinschaft die
Leistungspreisanteile

  Gebündelte Stromabnehmer in einer
Region sind auch für ausländische
Stromanbieter bei entsprechender
Menge interessant.

 

2. Branchenpool

Ausschreibungsverfahren bei der Bildung einer Stromeinkaufsgemeinschaft

Mehrer Stromabnehmer einer bestimmten Branche, z.B. die Bäcker mehrerer Regionen schließen sich zu einer Stromeinkaufsgemeinschaft zusammen.

 

Vorteile

Nachteile

  Günstigerer Strompreis durch die
Vorteile der Mengendegression
(erhöhtes Abnahmevolumen der
Gemeinschaft)

  Keine physikalische Bündelung, weil
die Abnehmer weit verstreut sind

  Oftmals einheitliche
Organisationsebene
durch bestehende Verbandsstrukturen
 (z.B. Innungsverbände)

  Keine Einsparung bei den
Leistungspreisanteilen, da die
Leistungsspitze innerhalb einer
Branche regelmäßig gleichzeitig auftritt
und dadurch keine Synergieeffekte zu
erzielen sind.

  Aus der Sicht der Energieversorger
keine Kosteneinsparpotentiale, da die
dezentrale Versorgung und die
  Einzelabrechnung beibehalten wird.

 

3. Konzerneinkaufsgemeinschaft

Große Handelsketten, wie z.B. Edeka, Metro etc. schließen sich innerhalb ihrer Konzernstruktur zu einer Abnehmergemeinschaft zusammen.

Für diese Form der Abnehmer werden regelmäßig Rahmenverträge geschlossen, da sehr viele Abnahmestellen innerhalb des Bundesgebietes bestehen.

 

Vorteile

Nachteile

  bestehende Konzernstruktur schafft
höhere Verhandlungsmacht

  Keine Kosteneinsparpotentiale aus der
Sicht des Energielieferanten

  Sonderkonditionen des
Rahmenvertrages kommen allen
Teilnehmern gleichermaßen zugute

  Über das Bundesgebiet verstreute
einzelne Abnahmestellen erfordern es,
theoretisch mit jedem Netzbetreiber zu
verhandeln oder zu sprechen und die
Durchleitung zu organisieren.

  Nicht geeignet für die Versorgung durch
ausländische günstige
Stromlieferanten, da mit zuviel
Netzbetreibern verhandelt werden muß
.

 

a) Ermitteln Sie die Bedarfssituation sämtlicher Poolteilnehmer und erstellen Sie vollständige Ausschreibungsunterlagen, die nachstehende Angaben enthalten sollten:

    • Art der Lieferleistung aufgeteilt nach Grund-, Mittel- und Spitzenlastbedarf
    • Art des Betriebes 
    • Standort des Betriebes
    • Jahresgesamtstrombedarf
    • Leistungsspitze
    • Blindstromverbrauch
    • Sommeranteil
    • Schwachlastanteil
    • Spannungsebene
    • gewünschter Lieferzeitpunkt

b) setzen Sie bei jeder Ausschreibung eine bestimmte Frist, bis wann die Angebote abzugeben sind

c) Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten und bauen Sie Preisöffnungsklauseln ein.

d) Sofern weitere Dienstleistungen gewünscht werden, müssen auch diese in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.

e) Schliessen Sie von Anfang an eine gesamtschuldnerische Haftung der Poolteilnehmer aus.

  Sonderproblem: Gesamtschuldnerische Haftung

Energieverbraucher, die sich zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen, verfolgen einen gemeinsamen Gesellschaftszweck, nämlich den gemeinsamen günstigen Einkauf von elektrischer Energie.

Unabhängig davon, ob dieser gemeinsame Zweck nur kurzfristig während der Vertragsverhandlungen verfolgt wird, entsteht zumindest für diesen Zeitpunkt eine sog. BGB-Gesellschaft.

Diese BGB-Gesellschaft entsteht allein dadurch, dass sich mehrere zusammenschließen und einen gemeinsamen Gesellschaftszweck verfolgen.

Ein typisches Beispiel einer BGB-Gesellschaft kann z.B. schon die Bildung einer Fahrgemeinschaft sein, was den juristischen Laien regelmäßig überrascht. Hier verfolgen mehrere Personen den gemeinsamen Zweck, die Fahrtkosten zu mindern und dadurch Einsparungen zu erzielen.

Genauso verhält es sich auch bei der Stromeinkaufsgemeinschaft.Die Problematik die dadurch entstehen kann ist eine gesamtschuldnerischen Haftung nach den § 420 ff. BGB.Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jeder Teilnehmer an der Stromeinkaufsgemeinschaft in vollem Umfang auch für die Verbindlichkeiten der anderen Teilnehmer der Einkaufsgemeinschaft haftet.

Schließen sich bspw. 5 Betriebe zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammen, und wird einer dieser Betriebe insolvent, so droht den übrigen Betrieben die Haftung für unbezahlte Stromrechnungen.

Dieses Risiko sollte den Teilnehmern bewusst sein und lässt sich dadurch ausschließen, dass entweder Einzelverträge mit den neuen Stromlieferanten für jede Abnahmestelle geschlossen werden oder von vornherein im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegt wird, dass die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Stromlieferanten ausgeschlossen wird.

Schreibe einen Kommentar

Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim

Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.