Strompreibestandteile
Woraus besteht der Strompreis?
Welche „Fallstricke“, Nebenkosten und Grundgebühren gibt es?
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Nicht jeder Strompreis, der auf den ersten Blick günstig erscheint, ist auch wirklich preiswert.
Folgende Kosten sollten in Ihrem Strompreisangebot enthalten sein:
a) Arbeitspreis (Preis für jede verbrauchte kWh)
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b) Leistungspreis (Preis für die jeweils beanspruchte Spitzenleistung aus dem Versorgungsnetz) |
c) Blindleistungspreis (Zusatzkosten für sog. Blindströme, die insbesondere beim Betrieb von Elektromotoren oder anderen nicht-ohm`schen Verbrauchern auftreten können) |
d) Verrechnungspreis (Preis für Zähler und Abrechnung)
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e) Durchleitungsentgelt (Kosten für die Benutzung des Leitungsnetzes)
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f) Konzessionsabgabe (zusätzliche Abgabe, die an die Gemeinde zu zahlen ist, durch deren Gebiet das Leitungsnetz läuft. Diese Kosten bewegen sich je nach Gemeindegröße und Kunde bis zu 2,4 Cent/kWh.) |
g) Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, die 2,05 Cent pro kWh beträgt, zzgl. EEG und KWKG Zuschlag |
h) Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %)
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Wie bildet sich der Strompreis
vom Kraftwerk bis zum Stromzähler?
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Um mit dem Energieversorger verhandeln zu können, sollte der Verbraucher einen Überblick hinsichtlich der Preisbestandteile des Strompreises „vom Kraftwerk bis zum Zählerkasten“ haben.
Damit der Endkunde den vorgefertigten Argumentationsmustern seines EVU nicht hilflos gegenübersteht, sollte er elementare Kenntnisse über diese Preiskomponenten haben. Die Hinzuziehung eines Energieberaters oder Spezialisten für Energierecht wird dringend empfohlen.
Folgendes Schaubild soll dies verdeutlichen und zugleich eine Vorstellung über die Höhe der Einzelpreise vermitteln.

Die Inlandspreise für eine Kilowattstunde betragen auf Vollkostenbasis 3 bis 6 Cent pro kWh.
Auf Verbundebene werden zwischen 2 – 4 Cent abgerechnet (konventionelle Erzeugung).
Nachtstrom wird teilweise zu 1 – 2 Cent geliefert.
Strom aus dem Ausland kann je nach Marktlage, Tageszeit, Jahreszeit, Erzeugungsebene zwischen 1,5 – 8 Cent/kWh bezogen werden
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Die Übertragungskosten vom Kraftwerk bis zur Übergabe an den Weiterverteiler liegen bei 0,5 – 1,5 Cent auf Höchstspannungsebene
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1 – 3 Cent bis zur Mittelspannungsebene. Strategische Großkunden erhalten den Tagstrom einschl. Erzeugungskosten für 4 bis 8 Cent/kWh und Nachtstrom teilweise unter 2 Cent. |
Die Kosten der Weiterverteilung können sehr unterschiedlich ausfallen, da ein städtisches Gebiet geringere Kosten als ein ländliches Gebiet aufweist (viele Abnehmer an einem Standort sind günstiger zu beliefern als weitverzweigte ländliche Gebiete).
Ca. 2 – 4 Cent je nach Strukturierung des Versorgungsgebietes.
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Über Rechtsanwalt Hanno Blatzheim
Rechtsanwalt Hanno Blatzheim ist seit 1997 (Magazin Focus) auf dem Spezialgebiet des Energierechts tätig. Er hat die Liberalisierung des Energiemarktes seit April 1998 von Beginn an begleitet und schon 1997 im Nachrichtenmagazin Focus und 1998 und 1999 im ZDF-Magazin Frontal auf erhebliche Missstände bei Stromtarifen und Stromabrechnungen hingewiesen. Laut ZDF-Magazin Frontal ist er einer der Experten in Deutschland. Er berät Energieverbraucher und Unternehmen in Deutschland und Europa in allen rechtlichen Fragen der Energieversorgung. Für Stromkosten. de und Energiekosten.de schreibt er exklusiv über aktuelle Themen und berichtet aus der anwaltlichen Praxis.
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